Transparente Zusammenarbeit & Korruptionsbekämpfung
In vielen Bauprojekten gibt es Fälle von Korruption. Die nationale Organisation von Transparency International in Deutschland definiert Korruption so: „Der Missbrauch von anvertrauter Macht zum eigenen Nutzen oder Vorteil.“. Dabei wird Korruption von den meisten korrupten Akteuren sogar als schädlich für die Eigeninteressen gesehen; sie würden gerne darauf verzichten, sind im Notfall aber bereit, sich darauf einzulassen und gehen davon aus, dass das korrupte Verhalten den Regelfall darstellt.
Transparenz dient als wirksames Mittel zur Bekämpfung von Korruption. Transparency Deutschland empfiehlt hierfür eine transparente Information über Geldflüsse, über geplante Vorhaben, über Auszahlungsbedingungen und tatsächlich erfolgte Auszahlungen sowie vor allem eine Aktualität dieser Informationen. Der Zugang zu diesen sollte dabei möglichst niederschwellig sein, indem sie leicht auffindbar und weiterverwendbar sind.
Für Bauprojekte eignen sich zusätzlich folgende Maßnahmen zur Sicherstellung einer korruptionsfreien Arbeitsweise:
das Vorleben einer kontinuierlichen, transparenten Kommunikation und Arbeitsweise
die lokale Präsenz der eigenen und der Partnerorganisationen
die Festlegung von Verhaltensrichtlinien zur Korruptionsbekämpfung
die klare Definition, für was finanzielle Mittel verwendet werden dürfen und wer darüber verfügen kann
die Festlegung einfacher und klarer Prinzipien: z.B. keine Ausgaben ohne Belege
die Abstimmung mit den Partnern zum Thema Korruption: Was ist Korruption? Wann verhalte ich mich korrupt? Wie gehe ich mit Korruption um?
die Aufklärung von allen Projektpartnern und beteiligten Akteuren was Korruption ist und die Einforderung einer korruptionsfreien Arbeitsweise (auch mittels Vertrag) sowie die Auflage, diese an Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) weiterzugeben
die Einrichtung von anonymen Beschwerdemöglichkeiten (z.B. „Kummerkasten“ oder „Transparenzbeauftragten“)
das Hinzuziehen von Dritten zur Prüfung der Transparenz
die Einforderung und Kontrolle von Rechnungen und Buchhaltung
die Implementierung von Sanktionen bei festgestelltem korrupten Verhalten
Quellen: siehe „NaBEK Handbuch“